Der Fachanwalt im Miet-und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt im Rechts der/des
- Wohnraummietverhältnisse
- Gewerberaummietverhältnisse
- Pachtrechtes
- Wohnungseigentumsrechtes
- Nachbarrechtes
- Immobilienrechtes
- Maklerrechtes
sowie in,
- Miet-und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten mit Bezügen zum öffentlichen Recht
- Miet-und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechtes
- Kaufen, mieten und wohnen – individuelle Rechtsberatung
Insbesondere im Rahmen der Tätigkeit als Rechtsanwalt für Immobiliengesellschaften hat sich der Aspekt der Wirtschaftlichkeit der Unternehmung als zentraler Punkt erwiesen. In diesem Sinne überprüfe ich Verträge mit Hausverwaltungen, Versorgern, Facility Firmen oder Maklern in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht. Ich prüfe den Ertrag der Unternehmung und zeige die Möglichkeiten für Ertragssteigerungen auf. Hierzu gehören zum Beispiel Mieterhöhungsverfahren im Einzelnen oder als Sammelverfahren, die Beendigung unwirtschaftlicher Verträge oder die gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung um steuerliche Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Darüber hinaus berate ich auch zu den Möglichkeiten der Finanzierung oder Umstellung von Finanzierungen im gewerblichen sowie im privaten Bereich. Gerade im Zuge der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen liegt hier aktuell ein Schwerpunkt der Beratung und Vertretung. Vielmals bietet sich eine Möglichkeit, die es privaten Eigentümern erlaubt, die Finanzierung im Nachhinein günstiger zu gestalten.
Mitgliedschaften als Rechtsanwalt
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV