Unsere Leistungen für Sie im Rahmen des Wohnungseigentumsrecht
- Prüfung der Immobilie bei An – und Verkauf
- Prüfung Teilungserklärung und Beschlusssammlung (wichtig um das Streitpotential der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erkennen)
- Beratung bei Ankauf vermieteter Wohnungen (Aufhebungsvertrag/ Eigenbedarfskündigung)
- Vertretung und Beratung der WEG und des Verwalters
- Vertretung der Sondereigentümer
- Anfechtung von WEG Beschlüssen
- Vertretung in WEG Versammlungen
Ihr Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht
Von dem Wohnungseigentumsrecht sind sämtliche Regelungen über das Eigentum am formal geteilten Grundstück umfasst. Das hierbei einschlägige Wohnungseigentumsgesetz enthält abschließende Regelungen zu den Bereichen der Begründung von Wohneigentum, zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zur Verwaltung und zum Wohnungserbbaurecht und zum Dauerwohnrecht.
Ein bedeutender Bestandteil des Wohnungseigentumsrechts sind die Regelungen hinsichtlich des Miteigentums am Gemeinschaftseigentum und des Rechts auf Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Gerne berate und vertrete ich Sie als Sondereigentümer im Rahmen von Auseinandersetzungen gegen die Eigentümergemeinschaft oder die Eigentümergemeinschaft gegenüber einem einzelnen Sondereigentümer.